Du bist selbstständig, betreibst eine Website oder verkaufst deine Leistungen online? Dann betrifft dich die Impressumspflicht – und damit auch die Frage, welche Adresse du öffentlich angeben musst. Viele Selbstständige geben ihre private Wohnanschrift an – doch das ist weder sicher noch professionell. In diesem Artikel erfährst du, wie du rechtssicher handelst, Abmahnungen vermeidest und deine Privatadresse trotzdem schützt.
Das erwartet dich in diesem Artikel
- 1. Wer als Selbstständige:r besonders betroffen ist
- 2. Welche Rechtsform welche Angaben verlangt
- 3. Warum du deine Privatadresse nicht angeben solltest
- 4. Die Lösung: Eine virtuelle Geschäftsadresse
- 5. Fazit & nächste Schritte
1. Wer als Selbstständige:r besonders betroffen ist
Die Impressumspflicht aus § 5 Telemediengesetz (TMG) trifft nicht nur Kapitalgesellschaften. Auch als Freiberufler:in, Kleingewerbetreibende:r oder Solo-Selbstständige:r mit einer geschäftlich genutzten Website bist du verpflichtet, eine vollständige, ladungsfähige Anschrift anzugeben – unabhängig davon, ob du hauptberuflich oder nebenberuflich arbeitest.
Besonders betroffen sind:
- Freiberufler:innen (z. B. Berater:innen, Texter:innen, Designer:innen)
- Kleingewerbetreibende nach § 19 UStG
- Coaches, Trainer:innen und digitale Dienstleister:innen
- Betreiber:innen eines Online-Shops oder einer Buchungsseite
2. Welche Rechtsform welche Angaben verlangt
Die Pflichtangaben unterscheiden sich leicht, je nachdem, ob du als Freiberufler:in, Kleingewerbetreibende:r oder mit einer Gesellschaft (z. B. UG, GmbH) auftrittst:
- Freiberufler:innen: Vollständiger Name, ladungsfähige Anschrift, Kontaktdaten, ggf. Kammerzugehörigkeit bei reglementierten Berufen (z. B. Steuerberater:innen, Ärzt:innen)
- Kleingewerbetreibende: Zusätzlich zum Namen die Gewerbeanmeldung; keine HRB-Nummer nötig, da kein Handelsregistereintrag vorliegt
- UG / GmbH: Zusätzlich Handelsregisternummer, Registergericht und vertretungsberechtigte Geschäftsführer:innen
Wichtig: Auch ohne Handelsregistereintrag – also als Freiberufler:in oder Kleingewerbetreibende:r – ist eine ladungsfähige Anschrift Pflicht. Ein Postfach reicht in keinem Fall aus.
3. Warum du deine Privatadresse nicht angeben solltest
Öffentlichkeit & Missbrauchsrisiken
Deine Adresse ist für jeden sichtbar – auch für Werbetreibende, Abmahner oder Personen mit zweifelhaften Absichten. In sensiblen Branchen (z. B. Coaching, Therapie, Recht) kann das zum echten Problem werden.
Wirkung auf Kund:innen
Eine Wohnadresse im Impressum wirkt oft weniger professionell als eine neutrale Geschäftsanschrift – besonders bei gewerblichen Websites.
Beispiel:
Ein:e UX-Designer:in, die eine moderne Portfolioseite betreibt, verliert an Glaubwürdigkeit, wenn im Impressum „Musterstraße 7, 3. Etage rechts, Privatwohnung" steht.
4. Die Lösung: Eine virtuelle Geschäftsadresse
Mit einer virtuellen Adresse von Teeberg.com kannst du dein Impressum gesetzeskonform gestalten – ohne deine Wohnanschrift preiszugeben.
So funktioniert's:
- Du bekommst eine ladungsfähige Geschäftsadresse in Berlin
- Diese kannst du im Impressum, bei Behörden und für Kunden nutzen
- Post wird entgegengenommen, täglich gescannt und dir digital zugeschickt
- Rechtssicherer Vertrag, ideal für Impressum, Gewerbeamt & Finanzamt
Vorteile: Du schützt deine Privatsphäre – und trittst gleichzeitig professionell auf.
5. Fazit: Sicher, professionell und gesetzeskonform
Die Impressumspflicht gilt auch für Selbstständige – egal ob Freiberufler:in oder Kleingewerbetreibende:r – und das bedeutet: Du brauchst eine ladungsfähige Adresse. Deine private Wohnadresse sollte das nicht sein. Mit Teeberg bekommst du eine rechtssichere Geschäftsadresse in Berlin, die du sofort nutzen kannst – digital, flexibel und ohne eigenes Büro.
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