Was darf ins Impressum? Rechtssicher auf Website, Social Media & Co.

Impressumspflicht: Was muss rein, wo gilt sie – und wie vermeidest du Abmahnungen? Hier findest du alles, was du 2025 wissen muss

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June 5, 2025
Was darf ins Impressum? Rechtssicher auf Website, Social Media & Co.

Was darf ins Impressum? Rechtssicher auf Website, Social Media & Co.

Wer eine geschäftlich genutzte Website, ein Social-Media-Profil oder einen Online-Shop betreibt, kommt an einem Impressum nicht vorbei. Doch was genau gehört hinein? Wo gilt die Impressumspflicht überhaupt? Und wie schützt du dich vor Abmahnungen?

In diesem umfassenden Leitfaden klären wir alle Fragen rund um das Impressum – verständlich erklärt und rechtlich auf dem aktuellen Stand.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Wer braucht überhaupt ein Impressum?
  2. 2. Was muss ins Impressum? Die Pflichtangaben
  3. 3. Impressumspflicht auf Social Media – was gilt wo?
  4. 4. Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
  5. 5. Impressum & Geschäftsadresse – was du wissen musst
  6. 6. Fazit: Impressum als Vertrauensanker nutzen

1. Wer braucht überhaupt ein Impressum?

Die Impressumspflicht ergibt sich aus dem § 5 Telemediengesetz (TMG). Sie gilt immer dann, wenn ein Internetauftritt „geschäftsmäßig“ betrieben wird. Dazu zählen u. a.:

  • Unternehmenswebsites
  • Freiberufliche Portfolios
  • Online-Shops und Buchungsplattformen
  • Beratungsseiten, Infoportale mit Werbung
  • Social-Media-Accounts mit kommerziellem Zweck

Privatpersonen sind in der Regel nicht betroffen

Nur wer wirklich rein privat und ohne jegliche Einnahmeabsicht agiert, kann auf ein Impressum verzichten. Doch Vorsicht: Schon ein Affiliate-Link oder Werbebanner kann die Impressumspflicht auslösen.

2. Was muss ins Impressum? Die Pflichtangaben

Die genauen Inhalte des Impressums hängen von deiner Rechtsform ab. Hier die wichtigsten Pflichtfelder im Überblick:

  • Name und Anschrift: vollständiger Vor- und Nachname bzw. Firmenname mit ladungsfähiger Geschäftsadresse
  • Vertretungsberechtigte: z. B. Geschäftsführer:innen bei GmbH oder UG
  • Kontaktdaten: mindestens E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Registereintrag: bei eingetragenen Unternehmen (z. B. HRB-Nummer, Handelsregister)
  • Umsatzsteuer-ID: falls vorhanden
  • Aufsichtsbehörde: falls erforderlich (z. B. bei Finanz- oder Versicherungsdienstleistern)

Wichtig:

Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und dauerhaft verfügbar sein – z. B. über einen klar benannten Menüpunkt „Impressum“.

3. Impressumspflicht auf Social Media – was gilt wo?

Die Impressumspflicht gilt nicht nur für deine Website, sondern auch für geschäftlich genutzte Profile in sozialen Netzwerken. Besonders wichtig ist das für:

  • Instagram & TikTok: Impressum-Link in der Bio einfügen (z. B. über Linktree)
  • Facebook: Impressum direkt im Profil oder über „Seiteninfos“ eintragen
  • LinkedIn: derzeit keine Pflicht, aber Impressumslink im Profil wird empfohlen

Extra-Tipp:

Verlinke auf das Impressum deiner Website, sofern diese den Anforderungen entspricht. Achte auf eine DSGVO-konforme Link-Kennzeichnung („Impressum“) und darauf, dass der Link nicht versteckt ist.

4. Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

  • Postfach statt Adresse: Eine Postfachadresse ist rechtlich nicht ausreichend.
  • Fehlende oder falsche Angaben: z. B. kein Geschäftsführer genannt oder falscher Registereintrag
  • „Verstecktes“ Impressum: Es muss mit 1–2 Klicks erreichbar sein, sonst droht eine Abmahnung.

Abmahnungen vermeiden:

Besonders bei Wettbewerbsverstößen (z. B. fehlendes Impressum auf Insta) drohen teure rechtliche Schritte. Nutze am besten eine rechtssichere Impressumsvorlage oder prüfe deine Angaben regelmäßig.

5. Impressum & Geschäftsadresse – was du wissen musst

Ein besonders sensibles Thema ist die Geschäftsadresse im Impressum. Denn sie ist öffentlich einsehbar – und muss zugleich rechtlich korrekt sein.

  • Keine Privatadresse? Wer seine Wohnanschrift nicht angeben will, braucht eine Alternative.
  • Ladungsfähig & erreichbar: Die Adresse muss „zustellbar“ sein, z. B. durch einen Briefkasten mit Namensschild.
  • Virtuelle Geschäftsadresse: Bei Anbietern wie Teeberg bekommst du eine rechtssichere, ladungsfähige Adresse in Berlin – inkl. Vertrag zur Vorlage bei Notar & Behörden.

Wann ist eine virtuelle Adresse sinnvoll?

Besonders für Selbstständige, Freelancer oder digitale Nomaden lohnt sich eine separate Geschäftsadresse, um die Privatsphäre zu wahren und dennoch professionell aufzutreten.

6. Fazit: Impressum als Vertrauensanker nutzen

Ein rechtssicheres Impressum ist keine Formsache, sondern stärkt das Vertrauen deiner Kunden und schützt dich vor Abmahnungen. Achte auf vollständige Angaben, die richtige Darstellung – und eine saubere Trennung von privater und geschäftlicher Adresse.

Wenn du deine Privatadresse nicht öffentlich machen willst, findest du bei Teeberg die passende Lösung: eine virtuelle Geschäftsadresse, die alle Anforderungen erfüllt – schnell, digital und rechtssicher.


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