Geschäftsadresse für Online-Shop & E-Commerce: Impressum, Amazon & Co. rechtssicher
Welche Geschäftsadresse brauchst du für deinen Online-Shop, Amazon- oder Etsy-Handel? So erfüllst du Impressumspflicht.
Wo musst du dein Gewerbe anmelden, am Wohnsitz oder am Firmensitz? So findest du das zuständige Gewerbeamt.


Kurze Antwort
Dein Gewerbe meldest du dort an, wo deine Betriebsstätte liegt, also beim Gewerbeamt der Gemeinde deiner tatsächlichen Tätigkeit. Arbeitest du von zu Hause, ist das dein Wohnort. Die Anzeigepflicht regelt Paragraph 14 GewO. Eine reine Geschäftsadresse bestimmt den Anmeldeort nicht allein, wenn dort keine Tätigkeit stattfindet.
Was du in diesem Artikel erfährst
Viele Gründer landen bei der Gewerbeanmeldung erst beim falschen Amt, weil sie Wohnsitz, Betriebsstätte und Geschäftsadresse durcheinanderbringen. Dieser Artikel zeigt dir, wo du wirklich anmeldest und was deine Adresse damit zu tun hat.
Zuständig ist immer das Gewerbeamt der Gemeinde, in der sich deine Betriebsstätte befindet. Betriebsstätte heißt der Ort, an dem du deine gewerbliche Tätigkeit tatsächlich ausübst. In vielen Gemeinden heißt die Stelle Gewerbeamt, Ordnungsamt oder Bürgeramt.
Rechtlich beruht das auf Paragraph 14 GewO, der Anzeigepflicht für Gewerbe. Du zeigst die Aufnahme deines Gewerbes bei der zuständigen Behörde an, und diese richtet sich nach dem Ort der Tätigkeit, nicht nach deinem Pass oder deiner Lieblingsstadt.
Entscheidend ist die Betriebsstätte, nicht automatisch der Wohnsitz. In der Praxis fallen beide aber oft zusammen.
Homeoffice
Arbeitest du von zu Hause, ist deine Wohnung die Betriebsstätte. Du meldest beim Gewerbeamt deines Wohnorts an.
Eigene Geschäftsräume
Hast du separate Räume in einer anderen Gemeinde, meldest du dort an, wo diese Betriebsstätte liegt.
Eine virtuelle Geschäftsadresse ist die offizielle Anschrift deines Unternehmens für Impressum, Handelsregister und Post. Sie ist aber nicht automatisch deine Betriebsstätte. Findet an der Adresse keine tatsächliche Tätigkeit statt, bestimmt sie den Ort der Gewerbeanmeldung nicht allein.
Für Einzelunternehmer heißt das: Du nutzt die Geschäftsadresse für den Außenauftritt, meldest das Gewerbe aber dort an, wo du wirklich arbeitest. Für eine GmbH oder UG kann die Gewerbeanmeldung am eingetragenen Firmensitz erfolgen. Dieselbe Trennung wie beim Finanzamt beschreiben wir im Beitrag zu virtuellem Büro und Finanzamt.
Wichtig: Ob deine Geschäftsadresse für die Gewerbeanmeldung genügt, hängt von deiner Rechtsform und deiner tatsächlichen Tätigkeit ab. Im Zweifel klärt das zuständige Gewerbeamt die Einordnung.
Betriebsstätte bestimmen
Kläre, wo du deine Tätigkeit tatsächlich ausübst.
Gemeinde nachschauen
Suche das Gewerbeamt oder Ordnungsamt dieser Gemeinde, oft online über das Serviceportal.
Online oder vor Ort anmelden
Viele Gemeinden bieten die Gewerbeanmeldung inzwischen digital an.
Die Gebühr ist je nach Gemeinde unterschiedlich und liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich. Mitbringen musst du in der Regel deinen Personalausweis oder Reisepass, bei erlaubnispflichtigen Gewerben zusätzliche Nachweise.
Hast du mehrere Betriebsstätten, meldest du für jede Betriebsstätte ein Gewerbe bei der jeweils zuständigen Gemeinde an. Beim Reisegewerbe gelten Sonderregeln, hier ist häufig der Wohnort maßgeblich. Ziehst du mit deiner Betriebsstätte um, meldest du das Gewerbe am alten Ort ab und am neuen an.
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Weiterführende Artikel
Beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der deine Betriebsstätte liegt, also am Ort deiner tatsächlichen Tätigkeit. Rechtsgrundlage ist die Anzeigepflicht nach Paragraph 14 GewO.
An der Betriebsstätte. Arbeitest du von zu Hause, sind Wohnsitz und Betriebsstätte identisch und du meldest am Wohnort an. Hast du separate Geschäftsräume, gilt deren Gemeinde.
Die virtuelle Adresse ist deine Geschäftsadresse, aber ohne tatsächliche Tätigkeit vor Ort nicht automatisch die Betriebsstätte. Für Einzelunternehmer zählt der echte Tätigkeitsort, für eine GmbH oder UG kann der eingetragene Firmensitz gelten. Im Zweifel klärt das Gewerbeamt.
Die Gebühr ist je nach Gemeinde unterschiedlich und liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich. Die genaue Höhe erfährst du beim zuständigen Gewerbeamt.
Für jede Betriebsstätte meldest du bei der jeweils zuständigen Gemeinde ein Gewerbe an. Jede feste Geschäftseinrichtung wird dort angezeigt, wo sie liegt.
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