Geschäftsadresse im Impressum: Was ist erlaubt – und was nicht?
Du möchtest dein Business starten, brauchst eine professionelle Webpräsenz – aber willst nicht deine Wohnadresse im Impressum angeben? Viele Selbstständige und Gründer:innen stehen vor diesem Problem. In diesem Artikel erfährst du, welche rechtlichen Anforderungen gelten, was erlaubt ist – und wie du deine Privatadresse schützen kannst, ohne gegen die Impressumspflicht zu verstoßen.
Inhaltsverzeichnis
1. Was besagt die Impressumspflicht?
Laut § 5 des Telemediengesetzes (TMG) müssen geschäftsmäßige Onlineangebote – also Websites mit wirtschaftlicher Absicht – ein Impressum mit leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren Angaben zur Anbieteridentität enthalten.
2. Welche Angaben sind im Impressum gesetzlich vorgeschrieben?
Die Pflichtangaben unterscheiden sich je nach Rechtsform, umfassen aber in der Regel:
- Name oder Firma
- vollständige ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!)
- Kontaktinformationen (z. B. E-Mail, Telefonnummer)
- Vertretungsberechtigte (bei UG/GmbH etc.)
- ggf. Registernummer, Umsatzsteuer-ID
3. Welche Art von Adresse ist erlaubt?
🔒 Ladungsfähige Anschrift
Die Adresse im Impressum muss physisch existieren und für amtliche Schreiben erreichbar sein. Postfächer, anonyme c/o-Adressen oder reine Briefkästen ohne Nachweis der Zustellbarkeit sind unzulässig.
Was bedeutet „ladungsfähig“?
Die Adresse muss rechtlich nutzbar sein, um z. B. ein gerichtliches Schreiben zuzustellen. Das bedeutet u. a.:
- vollständige Adresse mit Straße, PLZ, Ort
- Unternehmensname muss am Briefkasten sichtbar sein
- Empfang von Einschreiben und behördlicher Post muss möglich sein
4. Warum du deine Privatadresse besser nicht nutzt
Risiko: Datenschutzverletzungen
Deine Wohnadresse im Impressum ist öffentlich zugänglich. Das kann problematisch sein – z. B. durch unerwünschte Werbung, Abmahnungen oder sogar Belästigung.
Risiko: Vertragsbruch mit dem Vermieter
In vielen Mietverträgen ist die geschäftliche Nutzung der Wohnung untersagt. Bei Impressumsnutzung kann es zu Abmahnungen oder Kündigung kommen.
Risiko: Unprofessioneller Außenauftritt
Eine private Wohnadresse wirkt bei potenziellen Geschäftspartnern oder Kunden oft unprofessionell und wenig vertrauenswürdig.
5. Die Lösung: Virtuelle Geschäftsadresse im Impressum
Mit einer virtuellen Geschäftsadresse kannst du alle rechtlichen Anforderungen erfüllen – ohne ein Büro anmieten zu müssen. Teeberg bietet z. B. ladungsfähige Adressen in Berlin inklusive digitalem Post-Scan-Service und rechtskonformem Nutzungsvertrag.
Vorteile der Impressumsnutzung mit Teeberg:
- ✔️ rechtssicher & ladungsfähig
- ✔️ keine Offenlegung der Privatadresse
- ✔️ sofort buchbar, 100 % digital
- ✔️ akzeptiert von Behörden, Finanzamt und Handelsregister
6. Ist das wirklich rechtssicher?
Ja. Solange die Adresse den Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift entspricht (inkl. Vertrag & Zustellbarkeit), ist die Nutzung vollkommen legitim. Viele Notare, Ämter und Gerichte akzeptieren virtuelle Geschäftsadressen wie die von Teeberg – solange sie nachweisbar sind.
7. Fazit: Impressum mit professioneller Adresse – ohne Büro
Du musst deine Wohnadresse nicht im Impressum veröffentlichen. Mit einer virtuellen Geschäftsadresse von Teeberg erfüllst du alle rechtlichen Vorgaben – und schützt gleichzeitig deine Privatsphäre. Ideal für Gründer:innen, Freelancer:innen und kleine Unternehmen, die digital und professionell auftreten möchten.
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