Impressum auf TikTok: Pflicht für Creator & Unternehmen
Ab wann dein TikTok Account ein Impressum braucht, und wie du deine Privatadresse aus einem viralen Profil heraushältst.
Darfst du eine c/o-Adresse im Impressum nutzen? Was rechtlich zulässig ist, warum Behörden sie oft ablehnen.


Kurze Antwort
Eine c/o-Adresse im Impressum ist erlaubt, aber nur unter einer Bedingung: an der Adresse muss jemand sitzen, der Post und Zustellungen für dich rechtswirksam annimmt. Das OLG Hamm hat das für die Geschäftsanschrift einer GmbH ausdrücklich bestätigt (Beschluss vom 07.05.2015, Az. 27 W 51/15). Sobald die Adresse nur weiterleitet und niemand vor Ort empfangsberechtigt ist, ist sie nicht ladungsfähig. Fehlt eine korrekte Anschrift im Impressum, drohen nach Paragraf 33 DDG bis zu 50.000 Euro Bußgeld plus Abmahnung.
Was du in diesem Artikel erfährst
Die c/o-Adresse ist der Klassiker unter den Notlösungen: Du willst deine Privatadresse nicht im Impressum stehen haben und trägst stattdessen die Adresse deines Steuerberaters, deiner Eltern oder eines Bekannten ein. Rechtlich ist das nicht automatisch falsch, aber es ist eine Konstruktion mit klaren Grenzen. Hier steht, wo genau diese Grenzen verlaufen und welche Alternative dir dieselbe Anonymität ohne das Risiko gibt.
„c/o" steht für „care of", auf Deutsch „zu Händen von" oder „wohnhaft bei". Der Zusatz sagt der Post und dem Gerichtsvollzieher: Der Adressat wohnt oder sitzt hier nicht selbst, aber die genannte Person nimmt Sendungen für ihn entgegen. Im Impressum sieht das dann so aus: „Musterfirma UG, c/o Steuerkanzlei Schmidt, Beispielstraße 12, 10435 Berlin".
Wichtig ist die Funktion, nicht die Schreibweise. Paragraf 5 Absatz 1 DDG verlangt „die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind". Das Digitale-Dienste-Gesetz hat am 14. Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst, die alte Fundstelle Paragraf 5 TMG gibt es nicht mehr. Gemeint ist in beiden Fällen dasselbe: eine ladungsfähige Anschrift aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, an der dich Behörden, Gerichte und Abmahnanwälte tatsächlich erreichen können. Ein Postfach erfüllt das nicht.
Ja, grundsätzlich schon. Die maßgebliche Entscheidung stammt vom Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 07.05.2015, Az. 27 W 51/15). Dort ging es um eine GmbH in Liquidation, die als Geschäftsanschrift die Kanzlei ihres Rechtsanwalts mit c/o-Zusatz eintragen lassen wollte. Das Registergericht lehnte ab, das OLG Hamm hob das auf.
Die entscheidende Formel des Gerichts: Der c/o-Zusatz ist zulässig, wenn er der besseren Auffindbarkeit der zur Annahme einer Zustellung befugten Person dient und nicht der Verschleierung der Zustellmöglichkeiten. Das Gericht stellte außerdem klar, dass an der Adresse weder ein Geschäftsraum der Gesellschaft noch die Wohnung des Geschäftsführers liegen muss. Entscheidend ist allein, dass die Zustellung funktioniert.
Empfangsberechtigte Person vor Ort
Jemand an der Adresse darf und kann Post, Einschreiben und förmliche Zustellungen für dich annehmen.
Namensschild und klare Zuordnung
Dein Firmenname ist am Briefkasten oder Klingelschild sichtbar, der Zusteller findet dich.
Reine Weiterleitung ohne Annahmebefugnis
Die Adresse nimmt nur Briefe an und schickt sie weiter, niemand ist zur Entgegennahme von Zustellungen bevollmächtigt.
c/o bei Personen ohne Absprache
Die Adresse der Eltern oder eines Freundes ohne schriftliche Vereinbarung. Fällt spätestens auf, wenn ein Gerichtsbrief kommt.
Kurz: c/o ist kein Trick, um unauffindbar zu werden. Genau in dem Moment, in dem es diesen Zweck erfüllt, wird es unzulässig.
Der Bundesgerichtshof hat 2023 die Grenze deutlich markiert (Urteil vom 07.07.2023, Az. V ZR 210/22). Eine Klägerin mit Wohnsitz im Ausland hatte in ihrer Klageschrift die Adresse eines deutschen Postdienstleisters angegeben, der ihre Post lediglich weiterleitete. Der BGH sah darin keine ladungsfähige Anschrift, weil sie sich dort schlicht nicht aufhielt und nicht angetroffen werden konnte. Die Klage scheiterte an dieser Formalie.
Formal betrifft das Urteil die Klägeranschrift nach Paragraf 253 Absatz 2 Nummer 1 ZPO, nicht direkt das Impressum. Der Maßstab ist aber derselbe, und Juristen übertragen ihn seitdem auf Impressumsangaben: Eine Adresse zählt nur, wenn dich dort jemand rechtswirksam erreichen kann. Eine bloße Briefumleitung reicht nicht.
Wichtig: Der Unterschied liegt nicht im Wort „virtuell", sondern in der Empfangsbefugnis. Eine Adresse mit echten Räumen und Personal, das Post und Zustellungen entgegennimmt, erfüllt die Anforderung. Ein reiner Umleitungsservice ohne Annahmebefugnis erfüllt sie nicht. Frag deinen Anbieter genau danach, bevor du eine Adresse ins Impressum schreibst.
Die vier Varianten werden ständig durcheinandergeworfen, unterscheiden sich rechtlich aber erheblich.
| Adressform | Im Impressum zulässig | Handelsregister | Typisches Risiko |
|---|---|---|---|
| Eigene Geschäftsadresse mit Personal vor Ort | ✓ ja | ✓ ja | Keines, solange Zustellungen angenommen werden |
| c/o mit echter Empfangsbefugnis | ✓ ja | meist ja | Abhängigkeit von Dritten, Nachfragen des Registergerichts |
| c/o als reine Weiterleitung | ✗ nein | ✗ nein | Abmahnung, unwirksame Zustellung, Versäumnisurteil |
| Postfach | ✗ nein | ✗ nein | Bußgeld nach Paragraf 33 DDG, Abmahnung durch Wettbewerber |
| Anonyme Briefkastenadresse ohne Personal | ✗ riskant | ✗ riskant | Löschung aus dem Register, Probleme bei Bank und Finanzamt |
* Einordnung nach aktueller Rechtsprechung und Registerpraxis, Stand 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Selbst wenn deine c/o-Konstruktion rechtlich hält, stolperst du an vier Stellen regelmäßig darüber.
Handelsregister
Paragraf 10 Absatz 1 GmbHG verlangt eine inländische Geschäftsanschrift. Registergerichte akzeptieren c/o zwar seit dem OLG Hamm, fragen aber häufiger nach und verzögern damit deine Eintragung.
Geschäftskonto
Banken prüfen im Rahmen des Geldwäschegesetzes. Ein c/o-Zusatz auf einen fremden Namen löst dort regelmäßig Rückfragen oder Ablehnungen aus.
Förmliche Zustellungen
Nimmt jemand an deiner c/o-Adresse einen Gerichtsbrief an und meldet sich nicht, laufen Fristen trotzdem. Im schlimmsten Fall steht ein Versäumnisurteil, von dem du nichts weißt.
Abhängigkeit von Dritten
Zieht deine Steuerkanzlei um oder kündigt der Bekannte die Absprache, ist dein Impressum von einem Tag auf den anderen falsch. Und du musst Register, Bank und Finanzamt nachziehen.
Dazu kommt ein Punkt, den viele unterschätzen: Der c/o-Zusatz macht öffentlich sichtbar, dass du dort nicht selbst sitzt. Wer im Impressum „c/o Kanzlei Müller" liest, weiß sofort, dass hinter der Firma kein Standort steht. Für Kunden im B2B-Geschäft ist das ein Vertrauensthema.
Eine eigene Adresse statt eines c/o-Zusatzes
Bei Teeberg steht deine Firma mit eigenem Namen an der Kollwitzstraße 76 in Berlin, nicht als Anhängsel hinter einem fremden. Echte Räume, ein Team vor Ort, das Post und Zustellungen annimmt.
Der Grund, warum die meisten überhaupt zur c/o-Adresse greifen, ist selten juristisch. Es geht darum, die private Wohnadresse nicht im Impressum, im Handelsregister und in jeder Google-Suche stehen zu haben. Genau dafür gibt es eine Geschäftsadresse, und die löst das Problem ohne den c/o-Zusatz. Deine Firma wird selbst Adressat, nicht Gast bei jemand anderem.
Postanschrift
ab 28 Euro/Monat
Geschäftsadresse als Postanschrift, Empfang deiner Post und physische Weiterleitung. Für Einzelpersonen, die vor allem die Privatadresse schützen wollen.
Virtual Office (meistgewählt)
ab 63 Euro/Monat
Offizielle Firmenanschrift für Impressum und Handelsregister, täglicher dokumentenechter Scan-Service, Empfang und Lagerung deiner Post, Büroraum auf Abruf.
All inclusive Virtual Office
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Alles aus dem Virtual Office plus Berliner Telefonnummer und 4 Stunden Meetingraum pro Monat an der Kollwitzstraße 76.
* Preise bei jährlicher Zahlweise, zzgl. USt., Stand 2026. Monatliche Zahlweise möglich.
Weiterführende Artikel
Ja, wenn an der Adresse eine Person sitzt, die Post und förmliche Zustellungen für dich annehmen darf. Das Oberlandesgericht Hamm hat das im Beschluss vom 07.05.2015 (Az. 27 W 51/15) bestätigt: Der c/o-Zusatz muss der besseren Auffindbarkeit der zustellungsbefugten Person dienen und darf die Zustellung nicht verschleiern. Dient er nur dazu, dich unauffindbar zu machen, ist er unzulässig.
Nein. Paragraf 5 Absatz 1 DDG verlangt eine Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ein Postfach ist keine Anschrift in diesem Sinn, weil dort niemand angetroffen werden kann. Wer nur ein Postfach angibt, riskiert eine Abmahnung durch Wettbewerber und ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach Paragraf 33 DDG.
Es drohen zwei getrennte Kostenblöcke. Erstens ein Bußgeld: Wer entgegen Paragraf 5 Absatz 1 DDG eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach Paragraf 33 DDG mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Zweitens die Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände, bei der Anwalts- und Verfahrenskosten schnell im vierstelligen Bereich landen.
In der Regel ja. Paragraf 10 Absatz 1 GmbHG verlangt die Eintragung einer inländischen Geschäftsanschrift, und das OLG Hamm hat entschieden, dass ein c/o-Zusatz eintragungsfähig ist, solange die Zustellung gesichert ist. An der Adresse muss weder ein Geschäftsraum der Gesellschaft noch die Wohnung des Geschäftsführers liegen. In der Praxis fragen Registergerichte bei c/o-Anschriften aber häufiger nach, was die Eintragung verzögert.
Das hängt am Anbieter, nicht am Begriff. Der BGH hat im Urteil vom 07.07.2023 (Az. V ZR 210/22) entschieden, dass die Adresse eines Postdienstleisters, der Sendungen nur weiterleitet und an dem sich der Adressat nicht aufhält, keine ladungsfähige Anschrift ist. Eine Geschäftsadresse mit echten Räumen und Personal, das Post und Zustellungen vor Ort entgegennimmt, erfüllt die Anforderungen dagegen. Frag deinen Anbieter konkret, ob Zustellungen an der Adresse angenommen werden.
Indem du eine eigene Geschäftsadresse mietest und sie als Firmenanschrift führst. Dann steht dein Firmenname selbst im Impressum, im Handelsregister und auf deinen Rechnungen, ohne c/o-Zusatz und ohne Hinweis darauf, dass jemand anderes die Post entgegennimmt. Bei Teeberg beginnt das bei 28 Euro im Monat für die reine Postanschrift, die für Impressum und Handelsregister geeignete Variante liegt bei 63 Euro im Monat (Stand 2026, zzgl. USt.).
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