Geschäftsadresse ändern & verlegen: 8 Schritte
Geschäftsadresse ändern oder verlegen: 8 Schritte für GmbH, UG und Einzelunternehmen, mit Kosten, Fristen und Checkliste.
Geschäftsadresse ändern oder verlegen: 8 Schritte für GmbH, UG und Einzelunternehmen, mit Kosten, Fristen und Checkliste.

Kurze Antwort
Wenn du deine Geschäftsadresse ändern oder verlegen willst, meldest du die neue Anschrift beim Handelsregister (GmbH, UG, e.K.), beim Gewerbeamt und beim Finanzamt und stellst Impressum, Rechnungen und Verträge um. Bleibt die Firma in derselben Stadt, ist es nur eine Anschriftenänderung: 45 € Registergebühr plus Notar, meist 100 bis 150 € zusammen. Ziehst du in eine andere Stadt, ist es eine Sitzverlegung mit Satzungsänderung, die einige hundert Euro kostet.
Was du in diesem Artikel erfährst
Ob das Büro gekündigt ist, das Team remote arbeitet oder deine Privatadresse endlich aus dem Impressum soll: Eine Geschäftsadresse zu verlegen ist kein Hexenwerk, aber es hat rund zehn Schritte, und an der Reihenfolge hängt, ob Post verloren geht. Hier steht, was du in welcher Reihenfolge erledigst, was es kostet und wo die meisten Fehler passieren.
Im Alltag sagt man „Geschäftsadresse“, rechtlich stecken dahinter vier verschiedene Dinge. Welche davon sich bei deinem Umzug ändern, entscheidet über Aufwand und Kosten.
| Begriff | Was es ist | Wo es zählt |
|---|---|---|
| Geschäftsanschrift | Straße und Hausnummer, unter der die Firma erreichbar ist | Handelsregister, Impressum, Rechnungen, Briefbogen |
| Satzungssitz | Die Stadt (Gemeinde), die in der Satzung steht, etwa „Berlin“ | Zuständiges Registergericht, Satzung |
| Betriebsstätte | Der Ort, an dem du tatsächlich arbeitest | Gewerbeamt, Rundfunkbeitrag |
| Ort der Geschäftsleitung | Wo die wichtigen Entscheidungen fallen | Zuständiges Finanzamt bei GmbH und UG (§ 20 AO) |
Bei einem Einzelunternehmen richtet sich das Finanzamt für die Einkommensteuer nach deinem Wohnsitz (§ 19 AO).
Der wichtigste Unterschied: Ziehst du innerhalb derselben Stadt um, bleibt der Satzungssitz gleich. Eine GmbH, die von Kreuzberg in den Prenzlauer Berg wechselt, ändert nur ihre Geschäftsanschrift. Satzung, Registergericht und HRB-Nummer bleiben. Erst wenn die Firma in eine andere Gemeinde zieht, etwa von Potsdam nach Berlin, wird daraus eine Sitzverlegung mit Satzungsänderung.
Mit einem Virtual Office kommt eine Besonderheit dazu: Die Geschäftsanschrift zieht um, die Betriebsstätte bleibt dort, wo du wirklich arbeitest. Für Gewerbeamt und Finanzamt ändert sich dann oft weniger, als viele denken. Mehr dazu im Abschnitt zu Gewerbeamt und Finanzamt und im Beitrag zum Ort der Geschäftsleitung.
Die Reihenfolge ist entscheidend. Die neue Adresse muss aktiv sein, bevor du sie irgendwo einträgst, und die alte erst enden, wenn die Post umgeleitet ist.
Stichtag festlegen
Lege den Tag fest, ab dem die neue Adresse gilt. Plane ihn so, dass er vor dem Ende deines alten Miet- oder Anbietervertrags liegt, nicht danach.
Neue Adresse sichern
Mietvertrag unterschreiben oder Virtual Office buchen. Lass dir eine Adressbestätigung geben, die brauchst du für Notar, Bank und Behörden.
Nachsendeauftrag stellen
Beauftrage bei der Deutschen Post die Nachsendung ab dem Stichtag. So landen auch Briefe von Absendern, die du vergessen hast, an der neuen Adresse.
Handelsregister anmelden
Bei GmbH, UG, e.K., OHG und KG: Anmeldung über den Notar, notariell beglaubigt, auch per Video. Einzelunternehmen ohne Registereintrag überspringen diesen Schritt.
Gewerbeamt informieren
Nur wenn sich deine Betriebsstätte ändert: Gewerbe ummelden, bei Umzug in eine andere Gemeinde dort ab- und neu anmelden.
Finanzamt informieren
Neue Anschrift mitteilen. Ändert sich der Ort der Geschäftsleitung in einen anderen Bezirk, wechselt das zuständige Finanzamt.
Außenauftritt umstellen
Impressum, Rechnungsvorlagen, E-Mail-Signatur, Briefbogen, Google-Profil, Website und Social-Media-Profile ab dem Stichtag ändern.
Partner informieren
Bank, Versicherungen, Kunden, Lieferanten, Steuerberater, Berufsgenossenschaft, Agentur für Arbeit und Beitragsservice.
Für Kaufleute und Gesellschaften im Handelsregister ist der Schritt zum Register Pflicht. Nach § 31 Abs. 1 HGB sind die Verlegung der Niederlassung und die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift zur Eintragung anzumelden. Bei GmbH und UG steht die Anschrift zusätzlich im Register, weil § 8 Abs. 4 und § 10 Abs. 1 GmbHG das verlangen.
Variante 1: Neue Anschrift in derselben Stadt
Das ist der einfache Fall. Die Geschäftsführung meldet die neue Anschrift an, ein Gesellschafterbeschluss ist nicht nötig. Die Anmeldung muss nach § 12 HGB notariell beglaubigt und elektronisch eingereicht werden. Die Beglaubigung per Videokommunikation ist ausdrücklich zulässig, du musst also nicht in eine Kanzlei fahren. Das Registergericht berechnet für eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung 45 € (HRegGebV Nr. 2502 für GmbH und UG, Nr. 1504 für e.K., OHG und KG). Dazu kommen die Notarkosten, zusammen meist 100 bis 150 €.
Variante 2: Sitzverlegung in eine andere Stadt
Zieht die GmbH in eine andere Gemeinde, ändert sich der Satzungssitz. Die Gesellschafter beschließen eine Satzungsänderung mit Dreiviertelmehrheit (§ 53 GmbHG), der Notar beurkundet sie. Ist der Beschluss einstimmig, geht auch das seit August 2023 per Video. Die Anmeldung läuft beim bisherigen Registergericht, das die Sache an das neue Gericht abgibt (§ 13h HGB). Das neue Gericht trägt die Firma ein, meist mit neuer HRB-Nummer. Allein die Eintragung dort kostet bei GmbH und UG 210 € (HRegGebV Nr. 2300). Mit Beurkundung und Anmeldung landest du typischerweise bei einigen hundert Euro.
| Fall | Was nötig ist | Gerichtsgebühr | Typische Dauer |
|---|---|---|---|
| GmbH oder UG, neue Anschrift in derselben Stadt | Anmeldung durch die Geschäftsführung, Notar (Video möglich) | 45 € | meist 2 bis 3 Wochen bis zur Eintragung |
| GmbH oder UG, Umzug in eine andere Stadt | Gesellschafterbeschluss, Satzungsänderung, Anmeldung | 210 € beim neuen Gericht | mehrere Wochen, da zwei Gerichte beteiligt |
| e.K., OHG, KG, neue Anschrift | Anmeldung, Notar (Video möglich) | 45 € | meist 2 bis 3 Wochen |
| Einzelunternehmen ohne Registereintrag | kein Register, nur Gewerbeamt und Finanzamt | keine | sofort |
Gebühren laut Handelsregistergebührenverordnung, Stand Oktober 2026. Notarkosten kommen hinzu, der Notar nennt sie dir vorab. Die Dauer ist unsere Erfahrung mit dem Amtsgericht Charlottenburg.
Wer zieht, wird oft zum ersten Mal mit einer Registeranmeldung konfrontiert. Wie die Eintragung mit einer gemieteten Adresse funktioniert und was das Gericht prüft, steht im Beitrag zur Handelsregistereintragung mit Virtual Office.
Hier passieren die meisten Missverständnisse, weil beide Behörden nicht auf die Geschäftsanschrift schauen, sondern auf andere Orte.
Gewerbeamt: Es zählt die Betriebsstätte
Das Gewerbe ist dort angemeldet, wo du tatsächlich arbeitest. Ziehst du mit deiner Betriebsstätte um, zeigst du das nach § 14 GewO an. Innerhalb Berlins ist das eine Ummeldung beim Ordnungsamt des neuen Bezirks: 20 € vor Ort, 15 € online (Stand Oktober 2026, laut service.berlin.de). Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde meldest du dich am alten Ort ab und am neuen an. Wenn du dagegen nur eine neue Geschäftsanschrift mietest und weiter vom selben Ort aus arbeitest, ändert sich beim Gewerbeamt meist nichts. Wie das genau zusammenhängt, erklärt der Beitrag, wo du dein Gewerbe anmeldest. Freiberufler haben kein Gewerbe und überspringen diesen Schritt.
Finanzamt: Es zählt die Geschäftsleitung oder der Wohnsitz
Für GmbH und UG ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung sitzt (§ 20 AO). Ziehst du nur die Anschrift um, während du die Firma weiter vom selben Ort aus führst, bleibt das Finanzamt in der Regel dasselbe. Es braucht trotzdem die neue Anschrift für Bescheide und Post. Bei Einzelunternehmern richtet sich die Einkommensteuer nach dem Wohnsitz, die Umsatzsteuer nach dem Ort, von dem aus du dein Unternehmen betreibst (§ 21 AO). Steuernummer und Umsatzsteuer-ID bleiben bei einem Umzug innerhalb desselben Finanzamts gleich.
Wechselt durch den Umzug das zuständige Finanzamt, bekommst du in der Regel eine neue Steuernummer. Ob und wann das bei dir passiert, hängt vom Ort der Geschäftsleitung ab. Kläre das im Einzelfall mit deinem Steuerberater.
Register und Behörden sind die Pflicht, der Rest ist Sorgfalt. Diese Stellen solltest du ab dem Stichtag abhaken:
Stichtag vor Vertragsende
Die neue Adresse ist aktiv, bevor die alte endet. So gibt es keinen Tag, an dem niemand deine Post annimmt.
Nachsendeauftrag als Sicherheitsnetz
Er fängt Briefe von Stellen ab, die du in keiner Liste hattest, etwa alte Lieferanten oder Behörden mit veralteten Daten.
Register nicht angemeldet
Die im Handelsregister eingetragene Anschrift gilt als Zustelladresse. Ist die Firma dort nicht erreichbar, kann sogar eine öffentliche Zustellung erfolgen (§ 185 Nr. 2 ZPO). Fristen laufen dann, ohne dass du davon weißt.
Impressum vergessen
Ein Impressum mit veralteter Anschrift ist nicht mehr ladungsfähig. Das ist ein klassischer Abmahngrund.
Adresse mit c/o
Eine Anschrift mit „c/o“ ist für Handelsregister und Impressum heikel. Warum, steht im Beitrag zu c/o im Impressum.
Alte Adresse zu früh gekündigt
Endet der alte Vertrag vor dem Stichtag, landen Briefe für ein paar Tage im Nichts. Behördenpost mit Fristen ist dann das größte Risiko.
Geschäftsadresse verlegen heißt: Register, Behörden, Post, Kunden.
Das meiste davon ist Vorbereitung. Unterschreiben musst nur du, vorbereiten können wir.
Ein Umzug ins Virtual Office hat bei uns rund zehn Schritte. Drei davon kann nur die Geschäftsführung selbst machen: buchen und Identität bestätigen, den Notartermin per Video wahrnehmen und unterschreiben. Alles andere bereiten wir vor. Das ist der Umzugsservice von Teeberg, im Jahrestarif ohne Aufpreis.
Virtual Office, Jahrestarif
63 €/Monat
Ladungsfähige Anschrift in der Kollwitzstraße 76 für Handelsregister und Impressum, ohne c/o, täglicher dokumentenechter Scan. Umzugsservice inklusive.
All inclusive Virtual Office, Jahrestarif
239 €/Monat
Alles aus dem Virtual Office plus 4 Stunden Meetingraum im Monat und Berliner Telefonnummer. Umzugsservice inklusive.
Virtual Office, monatlich
79 €/Monat
Gleiche Leistung, monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Den Umzugsservice gibt es nur im Jahrestarif.
Stand Oktober 2026, alle Preise zzgl. USt. Notar- und Gerichtsgebühren zahlst du direkt dort, sie gehen nicht an uns.
Bisher hat jeder, der sich unter unserer Adresse ins Handelsregister eintragen lassen wollte, das auch geschafft, auch Holdings mit mehreren Tochtergesellschaften. Gründest du gerade erst und hast noch keine alte Adresse, brauchst du keinen Umzug, sondern ein Virtuelles Büro in Berlin. Alle Details zum Ablauf findest du auf der Seite Firmensitz verlegen mit Teeberg.
Fragen vorab? 15 Minuten Telefon mit Moritz, kostenlos: Termin buchen
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Die Geschäftsführung meldet die neue inländische Geschäftsanschrift zum Handelsregister an (§ 31 HGB). Die Anmeldung muss ein Notar beglaubigen, das geht auch per Video. Bleibt die GmbH in derselben Stadt, braucht es keinen Gesellschafterbeschluss und keine Satzungsänderung. Das Registergericht berechnet 45 €, mit Notar kostet es meist 100 bis 150 €. Danach informierst du Finanzamt, Bank und Partner und stellst Impressum und Rechnungen um. Bei Teeberg bereiten wir das im Jahrestarif vor: Firmensitz verlegen.
Bei GmbH, UG, e.K., OHG und KG fallen 45 € Registergebühr plus Notarkosten an, zusammen meist 100 bis 150 €. Eine Sitzverlegung in eine andere Stadt kostet mehr: Allein die Eintragung beim neuen Gericht kostet bei GmbH und UG 210 €, mit Beurkundung typischerweise einige hundert Euro. Ein Einzelunternehmen ohne Registereintrag zahlt höchstens die Gewerbeummeldung, falls sich die Betriebsstätte ändert, in Berlin 20 € vor Ort oder 15 € online (Stand Oktober 2026).
Nein. Der Sitz ist die Stadt, die in der Satzung steht. Ziehst du innerhalb derselben Stadt um, ändert sich nur die Geschäftsanschrift. Erst bei einem Umzug in eine andere Gemeinde verlegst du den Sitz. Dann brauchst du einen Gesellschafterbeschluss mit Satzungsänderung, und meist wird ein anderes Registergericht zuständig.
Nur wenn sich deine Betriebsstätte ändert, also der Ort, an dem du tatsächlich arbeitest. Dann zeigst du die Verlegung nach § 14 GewO an. Mietest du nur eine neue Geschäftsanschrift, etwa ein Virtual Office, und arbeitest weiter am selben Ort, bleibt die Gewerbeanmeldung in der Regel unverändert. Freiberufler haben kein Gewerbe und müssen nichts ummelden.
Nur wenn ein anderes Finanzamt zuständig wird. Bei GmbH und UG hängt das vom Ort der Geschäftsleitung ab, bei Einzelunternehmern vom Wohnsitz und vom Ort, von dem aus du arbeitest. Ändert sich nur die Geschäftsanschrift, bleibt es meist beim selben Finanzamt und bei derselben Steuernummer. Im Einzelfall klärt das dein Steuerberater.
Der Notartermin per Video dauert rund zwanzig Minuten. Danach trägt das Registergericht die neue Anschrift ein. Beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin dauert das nach unserer Erfahrung meist zwei bis drei Wochen. Eine Sitzverlegung in eine andere Stadt dauert länger, weil zwei Gerichte beteiligt sind.
In einem 15-minütigen Telefonat klären wir alle deine Fragen und führen dich gerne gemeinsam durch die Schritte zum Virtual Office



